Was ist das für ein Land,
in dem ein Gespräch über Bäume
schon an die Wurzeln des Übels führt!
Die Eichen im Sachsenwald
schützen die Profitquellen
der Fürsten von Bismarck,
die Seen Oberbayerns
sind Privatschwimmbecken
des Baron von Finck,
und auf den Höhen des mittleren Hessen
sagen sich die Wildhüter
des Freiherrn von Kühlmann-Stumm gute Nacht!
(Peter Schütt. In: Gespräch über Bäume. Moderne Deutsche Naturlyrik. Hrsg.: Hiltrud Gnüg. Reclam Stuttgart 2013)
3 Kommentare
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Dezember 4, 2018 um 11:39 AM
gkazakou
Schneidig! Und nun, was tun? Mit der Drahtschere spazierengehen, um Löcher in die Zäune am See zu schneiden. Die Eigentumsrechte der Landherren beschneiden.
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Dezember 4, 2018 um 11:58 AM
puzzleblume
Vielleicht bedeuten gerade diese antiquierten Besitzrechte aber auch einen Schutz, den die öffentlichen Insitutionen mit ihren vielfältigen Finanzierungsverpflichtungen und Investitionshoffnungen in über die Jahre zahllose, parteipolitisch zielorientierten Abstimmungskämpfen verlieren würden.
Beispiel? Wären die Gartower Tannen und angrenzenden Wälder bei Gorleben sämtlich im Besitz der Gartower Grafen von Bernstorff gewesen, wäre dort nach der Waldbrandkatastrophe vom August 1975 wohl kaum ein solches Ärgernis wie das derzeitige inoffiziell niemalsendende Atommülllager möglich gewesen, wie durch die Intervention beim Rat der Gemeinde Golrleben durch die eigens angereisten Helmut Schmidts als auch Helmut Kohls im Zonenrandgebiet und somit förderbedürftigen damaligen Landkreis Lüchow-Dannenberg unter Landesherrn Ernst Albrecht.
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Dezember 4, 2018 um 2:51 PM
gkazakou
Stimmt. die öffentliche Hand geht oft schlimm mit dem öffentlchen Besitz um, die großen Landeigner tun das eigentlich nie, dürfen es wohl auch nicht. Lobenswert fände ichallerdings eine Gesetzgebung, die den Menschen den ungehinderten Zugang gestattet, wie es hier in Griechenland ist: .Niemand kann legal Küstenstreifen besitzen, sie sind und bleiben öffentlich,und auch der Zugang alle soundsoviele Meter ist verpflichtend. Das ist in der Verfassung festgelegt, auch wenn natürlich so mancher Anlieger versucht, die Sache für sich anders zu regeln. Wenn dich also hier jemand von der Küste verjagen will mit dem Argument, sie sei in Privatbesitz, dann kannst du ihm einen Vogel zeigen.
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